Ab in die Tonne? Abgelaufenes Haltbarkeitsdatum heißt nicht ungenießbar
Aus FUSSCENTER
Baierbrunn (ots) - Lebensmittel mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum sollten nicht ungeprüft in den Müll gegeben werden. Wenn Farbe, Konsistenz und Geruch in Ordnung sind, kann das Produkt auf den Tisch, heißt es im Apothekenmagazin "BABY und Familie". Ausnahmen sind leicht verderbliche Waren, wie zum Beispiel Hackfleisch. Das soll nach Ablauf des Verbrauchsdatums auf jeden Fall entsorgt werden. Zu viele Lebensmittel landen bisher ungeprüft im Müll: laut der Save-Food-Studie jedes fünfte.
Das Apothekenmagazin "BABY und Familie" 9/2011 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Pressemeldung: http://www.baby-und-familie.de
Mit freundlicher Empfehlung von Dr. Kinast und Prof. Dr. Hamel (http://www.oza-m.de/ und http://www.orthopaediepraxen.de)
